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Pegasus Fahrdienst
  • Welche Arten der Beförderung bieten Sie an?
    Wir sind spezialisiert auf Krankenfahrten von Rollstuhlfahrer/innen, Krankenbeförderungen im Tragestuhl sowie liegende Fahrten auf einer Fahrtrage. Gerne befördern wir auch Personen, die auf einen Rollator oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Damit decken wir das gesamte Spektrum der Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen ab. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Krankenbeförderung und finden die für Sie beste Beförderungsart.
  • Was ist Ihr Einzugsgebiet?
    Wir führen Krankenbeförderungen aller Art in ganz Krefeld sowie in allen anliegenden Städten durch: Meerbusch, Willich, Tönisvorst, Kempen, Moers, Neukirchen-Vluyn und Duisburg (linksrheinisch). Außerdem führen wir auch deutschlandweite Beförderungen sowie europaweite Fahrten durch, sofern der Start- oder Zielpunkt der Fahrt innerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt.
  • Wie kann ich Fahrten buchen?
    Sie können Fahrten telefonisch, per Kontaktformular, per E-Mail, per Fax oder per WhatsApp bestellen. Achten Sie bei allen schriftlichen Bestellungen darauf, innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung zu erhalten. Zukünftig bieten wir für institutionelle Besteller wie Altenheime und Krankenhäuser auch die Bestellung per Online-Schnittstelle an.
  • Mit wie viel Vorlauf muss ich eine Fahrt bestellen?
    Zu früh gibt es nicht! Da wir zu großen Teilen mit vorbestellten Terminen arbeiten, empfehlen wir eine Bestellung 2–3 Tage vor der Fahrt. Gerne versuchen wir aber auch, bei Notfällen und spontanen Anlässen eine Fahrt zu ermöglichen.
  • Kann ich bestellte Fahrten wieder stornieren?
    Wir haben großes Verständnis für die schwierige Situation kranker und mobilitätseingeschränkter Personen. Wenn Sie eine Fahrt einmal nicht antreten können, bitten wir um eine schnellstmögliche Information, damit wir die Kapazitäten anderen Fahrgästen zur Verfügung stellen können. Sollten Sie es versäumen, eine reservierte Fahrt vor Fahrtantritt zu stornieren, sodass das Fahrpersonal bei Ihnen bereits vor der Tür steht, behalten wir uns vor, eine angemessene Anfahrtspauschale in Rechnung zu stellen.
  • Darf eine Begleitperson mitfahren?
    Eine Begleitperson kann grundsätzlich kostenfrei und ohne Voranmeldung in jedem unserer Fahrzeuge mitfahren. Soll mehr als eine Begleitperson mitfahren, benötigen wir dazu unbedingt vorher eine Information.
  • Ich habe einen großen E-Rolli. Passt dieser in Ihre Fahrzeuge?
    Dank des Einsatzes verschiedener Fahrzeugtypen können wir sämtliche Rollstuhlgrößen befördern. Bei einer Breite von 80 cm oder mehr bitten wir um eine Vorabinformation, um das passende Fahrzeug bereitstellen zu können.
  • Werde ich in der Wohnung abgeholt und bis in die Praxis begleitet?
    Beförderungen finden bei uns standardmäßig von Bettkante zu Bettkante statt. Das bedeutet, dass wir unsere Fahrgäste in ihrer Wohnung oder ihrem Zimmer abholen und bis zur Übergabe an das Fachpersonal am Zielort lückenlos begleiten.
  • Ich bin mit meinem bisherigen Krankenfahrdienst unzufrieden. Kann ich zu Ihnen wechseln?
    Sie haben jederzeit die freie Wahl eines Anbieters für Krankenfahrten. Gerne kümmern wir uns für Sie um etwaige Formalitäten wie das Einholen von Beförderungsverordnungen.
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen treffen Sie, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten?
    Sicherheit steht bei uns an erster Stelle! Alle Fahrzeuge und Transportgeräte sind gemäß aktueller DIN-Normen zertifiziert und werden jährlich durch den TÜV abgenommen. Darüber hinaus unterliegen unsere Fahrzeuge und Gerätschaften einer ständigen Kontrolle durch einen eigens dafür zuständigen Mitarbeiter sowie unsere Partnerwerkstatt.
  • Welche Hygienemaßnahmen treffen Sie?
    Alle Fahrzeuge und Gerätschaften werden täglich an unserem Betriebssitz gründlich gereinigt und desinfiziert. Zudem findet eine Desinfektion von Kontaktflächen nach jedem Transport statt. Das Fahrpersonal ist jederzeit mit persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus RKI-zertifizierter Arbeitskleidung, Einmal-Handschuhen, Masken sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet.
  • Über welche Qualifikation verfügt Ihr Fahrpersonal?
    Unser Fahrpersonal verfügt immer über einen Personenbeförderungsschein. Darüber hinaus schulen wir unsere Mitarbeiter/innen regelmäßig und intensiv im Umgang mit unseren Fahrgästen, den Fahrzeugen und Transportgeräten. So stellen wir eine gleichbleibende Qualität sicher. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unserem Fahrpersonal jedoch nicht um medizinisches Personal handelt, wie es im qualifizierten Krankentransport (KTW) des Rettungsdienstes eingesetzt wird.
  • Was ist die Voraussetzung, um Ihren Fahrdienst zu nutzen?
    Grundsätzlich kann jeder unseren Fahrdienst nutzen.
  • Wer übernimmt die Kosten?
    Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch z. B. Krankenkassen, die Stadt Krefeld oder weitere Institutionen. In sehr vielen Fällen ist die Beförderung für Sie kostenfrei! Ist keine Kostenübernahme möglich, bleibt immer die Option, eine Fahrt selbst zu bezahlen.
  • Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse Fahrten zu medizinischen Anlässen?
    Dies kommt auf den konkreten Anlass an. Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen beraten wir Sie hierzu gerne ausführlich und individuell. Grundsätzlich gilt: A) Fahrten zur stationären Aufnahme, Entlassung sowie zu vor- oder nachstationären Untersuchungen im Zusammenhang mit einer stationären Krankenhausbehandlung übernimmt die Krankenkasse genehmigungsfrei für alle Versicherten, sofern eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) von einem Arzt ausgestellt wird. B) Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei z. B. Hausärzten, Fachärzten, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie etc. werden genehmigungsfrei ab Pflegegrad 3 oder einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BI oder H von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. C) Regelmäßige Fahrten zu onkologischen Behandlungen wie Chemotherapie oder Bestrahlung sowie zur Dialyse müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Erfahrungsgemäß erfolgt die Genehmigung hier unabhängig vom Pflegegrad oder dem Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit bestimmten Merkzeichen.
  • Erstattet meine private Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt?
    Dies hängt maßgeblich von Ihrem PKV-Vertrag ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. In der Regel gelten bei privaten Krankenversicherungen jedoch die gleichen Bedingungen wie für gesetzlich Versicherte. Wir empfehlen, die Modalitäten einer Kostenerstattung vor Fahrtantritt mit Ihrem Versicherer zu klären. In jedem Fall erhalten Sie von uns eine ordentliche, erstattungsfähige Rechnung für Ihre Fahrt.
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten bieten Sie an?
    Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen und rechnen nach Möglichkeit mit diesen direkt ab. Zudem sind wir Vertragspartner der Stadt Krefeld, des LVR, des HPZ Krefeld / Viersen sowie zahlreicher weiterer Institutionen. Wenn Sie eine Fahrt selber bezahlen möchten, bieten wir abhängig vom konkreten Anlass Barzahlung gegen Quittung, Zahlung gegen Rechnung sowie die Zahlung per Vorkasse an.
  • Was kostet eine private Fahrt, die ich selber bezahlen muss?
    Jeder Transport ist einzigartig. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Fahrtenanfrage, nachdem wir alle Modalitäten geklärt haben.
  • Ich benötige einen Kostenvoranschlag, wie bekomme ich diesen?
    Gerne stellen wir Ihnen kostenfrei einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder schriftlich!
Krefeld und Umgebung
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